SKIBA Kfz-Prüfstelle Potsdam

Wir führen in unserer Prüfstelle die folgenden Untersuchungen durch:

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasmessung

Seit dem 01. Januar 2010 ist die “Untersuchung der Abgase” für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Nach dem Motto “Mehr Service für Sicherheit” setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen nach einer gewissenhaften Untersuchung bei positivem Ergebnis die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen an.

Die AU-Plakette gibt es nicht mehr. Die noch vorhandene Plakette wird bei der nächsten HU vom vorderen Kennzeichen entfernt. Um unschöne Kratzspuren/Klebereste abzudecken haben wir eine spezielle Reparaturplakette vorrätig.

Die “Untersuchung der Abgase” darf wie bisher durch unsere Prüfingenieure und auch von anerkannten AU-Werkstätten durchgeführt werden. Diese Untersuchung muss im Fälligkeitsmonat bzw. maximal im Vormonat der Fälligkeit zur HU durchgeführt und dokumentiert werden. Die Prüfbescheinigung einer Werkstatt legen Sie uns bitte bei der HU vor.

Das Kleingedruckte auf Ihrem Untersuchungsbericht erläutert Ihnen die GTÜ auf ihrer Homepage www.gtue.de (Dienstleistungen/Kfz-Dienstleistungen/HU Rückseite)

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO

aenderungsabnahme-vorbereitung.jpg

Ein bisschen besser sollte Ihr Fahrzeug allerdings
schon vorbereitet sein... :)

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungsänderungen? Die GTÜ-Prüfingenieure begutachten die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und nehmen auch die “Eintragungen” vor.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.  

Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Untersuchungen nach § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

Sie haben ein Mängelbericht von der Polizei oder dem Straßenverkehrsamt bekommen? Unsere Prüfingenieure können daraufhin Ihr Fahrzeug auf Mängelfreiheit/Vorschriftsmäßigkeit überprüfen, damit Sie Klarheit über den Zustand Ihres Fahrzeugs erhalten.

Untersuchungen nach § 13 FZV

abnahme-ohne-blinker.jpg

Nein, dies ist kein Fehlersuchbild! - fehlende Blinker
und Radmuttern führen in Deutschland auch
zum Fehlen des HU-Stempels im Fahrzeugschein.

Sie wollen die Fahrzeugpapiere richtig beschreiben lassen? Über § 13 FZV ist dies möglich, wenn keine technische Änderung durchgeführt wurde. Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen weiter!

Abnahmen nach § 41, § 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft

Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung nach BOKraft. Hier hilft der GTÜ-Prüfingenieur gerne.

Tempo 100 Untersuchungen

Kraftfahrzeuge mit einem maximalen zGG von 3,5 t mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Sind die notwendigen Voraussetzungen zur
9. Ausnahmeverordnung zur StVO am Anhänger erfüllt, stellen unsere Prüfingenieure eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo 100-Zulassung für Ihren Anhänger beantragen können.
Zusätzlich wird ein Merkblatt ausgehändigt. Die hierin aufgelisteten Mindestanforderungen an das Zugfahrzeug sind in der Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. -nutzers einzuhalten.

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO

Oldtimerbegutachtung.jpg

Keine Sorge - Lackschäden sind bei der
Hauptuntersuchung nicht von Bedeutung.

Für historische Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahre hergestellt bzw. erstmals zugelassen wurden, kann nach der Begutachtung durch unsere Prüfingenieure ein H-Kennzeichen zugeteilt werden.

Das Fahrzeug wird damit offiziell als kraftfahrtechnisches Kulturgut eingestuft und sein Besitzer kann durch eine pauschale Kfz-Steuer und bei der Haftpflichtversicherung profitieren.

Neben einer der Untersuchung im Umfang normalen Hauptuntersuchung erfolgt hierbei auch eine sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den Hauptbaugruppen zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum, wobei Abweichungen und Umbauten durchaus zulässig sein können (z.B. der Einbau eines Katalysators zum Schutz der Umwelt).

Bei Fragen zu den Vorteilen, Kriterien und möglichen Abweichungen, die mit der Vergabe eines H-Kennzeichens verbunden sind, stehen wir Ihnen gern mit unseren fachmännischen Rat zur Seite.

Auch die GTÜ stellt umfangreiches Informationsmaterial (PDF) zum Thema H-Kennzeichen bereit.

UVV-Prüfungen (Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit)

Prüfung von Ladebordwänden durch Sachkundige nach BGR 500
Prüfung von Fahrzeugen nach BGV D29

Prüfentgelte Prüfstelle

HU PKW/Transporter mit Vorlage der gültigen AU-Prüfbescheinigung 61,00 €
HU Krad mit Vorlage der gültigen AU-Prüfbescheinigung 40,00 €
HU mit Untersuchung der Abgase an OBD-Fahrzeugen 87,00 €
HU mit Untersuchung der Abgase an OBD-Fahrzeugen ohne Abgasstrommessung 79,00 € (möglich ab Bj. 2006)
HU mit Untersuchung der Abgase an Fahrzeugen ohne OBD 90,00 €

(Auszug der gängigsten Untersuchungsarten für Fahrzeuge bis max 3500 kg zGG ab 01.01.2011)

Sie suchen den Untersuchungsbericht von der letzten Hauptuntersuchung?
Unter www.gtue.de erscheint u. a. auch “Untersuchungsberichtsuche”. Hier können Sie mit Hilfe einzugebender Fahrzeugdaten problemlos die letzte Fahrzeuguntersuchung, sofern durch die GTÜ durchgeführt, heraussuchen.

 

Unsere freundlichen Prüfingenieure empfangen Sie werktags von 8 - 18 Uhr ohne Voranmeldung, sowie jeden ersten und letzten Samstag im Monat von 9 - 12 Uhr.

Kontaktdaten und Anfahrtsplan >>

Tel.   0331 / 730 830
( Zentralrufnr. / 24h-Service )

HU/AU-Plaketten - Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Potsdam

HU/AU-Plaketten - Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Potsdam



 
 
 
 
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